· Archiv 2019

Pflege und Urlaub?

Die Pflegeberatung des DRK. Foto: A. Zelck / DRKS
Bildrechte: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Fotograf: Andre Zelck, Essen Dokumentation: Zustimmung Fotograf Essen, Fundort: DRK-Generalsekretariat, OE 35 DDM, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Datum der Aufnahmen: November 2013 Urheber: Andre Zelck, Essen Herausgeber: DRK e.V., OE 35 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Bestätigung zur Urheberrechte-Nutzung Vorname/Name des Fotografen: Andre Zelck Strasse: Bullmannaue 13 PLZ und Ort: 45327 Essen eMailadresse: foto@andrezelck.com Zustimmung erteilt am: Essen, 25.05.2013 Bezeichnung: Foto: A. Zelck/DRK Vertrag vom: 25.05.2013 1. Der Fotograf versichert gegenüber dem DRK e.V, dass er über das gelieferte Fotomaterial, siehe Anhang, frei verfügen darf und eventuell abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung ohne irgendwelche Vergütungen einverstanden sind. 2. Der Fotograf überträgt dem DRK e.V. alle Rechte an den Fotos: - zeitlich unbefristet, - Nutzung in Print-, Internet-, Bewegt- und digitalen Medien zulässig, - farbliche Veränderungen zulässig, - Nutzung in Ausschnitten oder Montagen zulässig, - elektronische Verfremdung zulässig, - digitale Speicherung und Vervielfältigung zulässig, - Weitergabe zur Nutzung der Fotos an Dritte zulässig, - Nutzung der Fotos im In- und Ausland zulässig. Aus dem Vertrag: Dies schließt das Recht ein, die Ergebnisse zu vervielfältigen, in beliebiger Weise zu bearbeiten, weiter zu-entwickeln, zu ändern und in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in gleicher Weise zu nutzen. Die Nutzung kann insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich Vermietung, Ausstrahlung, Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung einschließlich 8atelli-tensendung und Kabelweitersendung, öffentliche Zugänglichmachung, Wiedergabe durch Bild-, Ton-und Multimediaträger, Funksendungen sowie Einstellung in Datenbanken er-folgen. Ferner können die Fotografien auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Freistellungen, Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder schwarzweiß. Der Auftraggeber ist berechtigt, Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 auch sämtlichen Mitgliedsverbänden, insbesondere sämtlichen Landesverbänden und de m Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie den in diesen zusammengeschlossenen Kreisverbänden, Ortsvereinen, Vereinigungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen einzuräumen. Dies umfasst auch sämtliche verbundenen Unternehmen oder Einrichtungen der in Satz 1 genannten Verbände, Vereine und Einrichtungen sowie sämtliche Verbände, Vereine, Unternehmen und Einrichtungen, die zumindest auch die Bezeichnung "Deutsches Rotes Kreuz“ tragen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf externe Dritte ist nicht statthaft. Hier sind die Nutzungsrechte beim Fotografen einzuholen Zustimmungserklärung der Fotografierten Hiermit willige ich in die Verwendung von Bildern meiner Person ein, die durch einen vom DRK-Generalsekretariat beauftragten Fotografen erstellt wurden. Die Bilder dienen dazu, die Angebote, Hilfen oder Services des DRK im Bild darzustellen. Sie werben für diesen Zweck. Das DRK-Generalsekretariat, Berlin, und seine DRK-Gliederungen wie Landes- oder Kreisverbände und Rotkreuz-GmbHs möchten die Bilder bundesweit für werbliche Zwecke und für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Die Fotos sollen dazu wie folgt öffentlich gemacht werden: - als Illustration auf Internetseiten des Deutschen Roten Kreuzes, - in Broschüren, Faltblättern oder Postern des DRK, - auf Werbeflächen oder in Zeitungsanzeigen des DRK und seiner Gliederungen, - in redaktionellen Zusammenhängen, in denen über die Arbeit des DRK berichtet wird. Ich stimme der zeitlich unbegrenzten Verwendung dieser Personenaufnahmen für die oben genannten Zwecke ohne weitere Genehmigung zu. Die Rechteeinräumung an den Personenaufnahmen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur elektronischen Bearbeitung und Speicherung. 3. Der DRK e.V. wird freiwillig versuchen, die Bilder mit Ihrem Zusatz Foto: A.Zelck/DRK versehen und in dieser Form den DRK-Gliederungen nahelegen, die Bilder zu beschriften und zu veröffentlichen. Es übernimmt aber keine Verantwortung, wenn die Fotos ohne Namensnennung durch DRK-Gliederungen veröffentlicht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 4. Die Einverständniserklärungen zur Verwendung der Personenabbildungen liegen von Personen vor. 5. Dokumentation der Urheberrechtserklärungen DRK-Generalsekretariat, OE 35 Dienstleistungs- und Database-Marketing, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften
Pflegende Angehörige kennen sicher die Situation, wenn sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen – für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil sie wichtige Termine haben, selbst krank sind, eine kleine Auszeit brauchen oder in Urlaub fahren. In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege, informiert der Pflegestützpunkt Simmern. Die Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung und wie folgt definiert: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…)“. Wer kann die Verhinderungspflege durchführen? Das können stellvertretend Angehörige, Verwandte, Nachbarn, Freunde, aber auch Sozialstationen oder Alten- und Pflegeheime übernehmen. Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig zu erkundigen und mit der gewünschten Vertretung die erforderlichen Hilfeleistungen im Vorfeld abzusprechen, rät der  Pflegestützpunkt Simmern. Wie hoch die Leistungen der Pflegekasse sind und welche Kosten in welchen Umfang bei der Pflegekasse eingereicht werden können, beantwortet der Pflegestützpunkt neutral und kostenlos.