In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Doch nicht jeder Patient benötigt Blaulicht. Für den
qualifizierten Krankentransport z.B. bei der Entlassungen aus dem Krankenhaus oder Fahrten zum Arzt von gehunfähigen Personen, stehen im Kreisgebiet von Mo bis Fr über Tag vier Krankentransportwagen (KTW) bereit.
Wenn Sie beim Verreisen am Flughafen Hahn Hilfe brauchen, z.B. weil Sie einen Rollstuhl benötigen, unterstützt Sie unser Sanitätsdienst-Team ebenfalls gerne.